Um über die
Weiterentwicklung der Technik und über die Konkurrenz ständig auf dem
Laufenden zu sein, müssen die neu veröffentlichten Patent- und
Gebrauchsmusteranmeldungen regelmäßig überwacht werden. Mit solchen
Überwachungsrecherchen können Patentanwälte und Rechercheinstitute
beauftragt werden. Die Patentliteratur ist für Überwachungen besonders
geeignet, da sie von hoher Vollständigkeit und durch die internationale
Patentklassifikation (IPC) sehr fein unterteilt ist. Es kann außerdem ein
Recherche-Institut mit der Recherche beauftragt werden.
Patentanwälte bieten
Ihnen neben der reinen Informationssuche auch eine qualifizierte Bewertung
der gefundenen Information und eine eingehende Beratung unter Einbeziehung
dieser Informationen.
1. Das Überwachen eigener Patentanmeldungen
Eigene
Patentanmeldungen sollten daraufhin überwacht werden, wann die nächste
jährliche Verlängerungsgebühr zu zahlen ist. Dies wird meist durch
Patentanwälte durchgeführt, die auch die Verlängerungsgebühren bei dem
jeweiligen Patentamt einzahlen. Ein solcher Überwachungs- und
Einzahlungsservice ist besonders für ausländische Patente und
Patentanmeldungen zu empfehlen. Dagegen ist es nicht möglich, eine
Anmeldung oder ein Patent/Gebrauchsmuster daraufhin zu überwachen, ob
sie/es durch andere verletzt wird, ohne daß
hierfür hohe Kosten entstehen. Statt dessen
sollten der Markt und die Konkurrenten (insbesondere auf Messen) beobachtet
werden, ob ein verletzendes Produkt/Verfahren angeboten wird.
2. Das Überwachen fremder Patentanmeldungen
Ein Überwachen fremder
Patentanmeldungen erfolgt in erster Linie, um rechtzeitig darauf aufmerksam
zu werden, ob und wann ein Patent erteilt wird. Sobald ein deutsches Patent
erteilt und die Patentschrift veröffentlicht ist, kann ab dem Tag der
Veröffentlichung innerhalb von drei Monaten Einspruch erhoben werden. Bei
einer europäischen Patentschrift beträgt die Einspruchsfrist neun Monate.
Ferner kann ein fremdes
Patent darauf überwacht werden, wie lange es besteht, d.h. es wird der
Auftraggeber informiert, sobald das fremde Patent/Gebrauchsmuster nicht
mehr gültig ist, weil die fällige Verlängerungsgebühr nicht eingezahlt oder
das Schutzrecht zurückgezogen wurde. Die Ergebnisse regelmäßiger Überwachung
werden "PROFILE" genannt. Überwachungsrecherchen von Hand können
in Zeitschriften mit Auszügen aus der Patentliteratur erfolgen. Diese
Zeitschriften erscheinen im Wila Verlag.
3. Das Überwachen technischer Gebiete in der Patent- und
Fachliteratur
Jeder in Entwicklung
und Konstruktion Tätige muß dafür sorgen, daß auf seinem technischen Gebiet regelmäßig Recherchen
in der Patentliteratur durchgeführt werden. Die Patentliteratur bietet sich
besonders an, da in ihr leichter bestimmte technische Sachverhalte zu
finden sind, als in der üblichen Fachliteratur. Es ist hierbei kaum zu
befürchten, daß der Inhalt einer ermittelten
Patent- oder Gebrauchsmusterschrift nicht benutzt werden darf, da nur ca. 6
% dieser Schriften einen Schutz besitzen.
Es muß
aber zu jeder gefundenen Patent- oder Gebrauchsmusterschrift wichtigen
Inhalts ermittelt werden, ob diese noch gültig ist. Sollte sie gültig sein,
so ist zu prüfen, ob eine Verletzung vorliegt und ob sie rechtsbeständig
ist, d.h. ob ein solch naher Stand der Technik besteht, daß
sie zu Unrecht gültig ist. Dies ist durch einen Patentanwalt zu prüfen.
Wenn die
Patentliteratur für die Überwachung der technischen Gebiete keine
Ergebnisse erbrachte, verbleibt die Fachliteratur. Diese sollte wie auch
die Patentliteratur zuerst in Datenbanken online gesucht werden. Erst wenn
die Online-Suche ohne Erfolg ist, sollte von Hand in technischer Literatur
weitergesucht werden, die in Bibliotheken zu finden ist.
4. Das Überwachen einzelner Unternehmen
Informationen über
konkurrierende Unternehmen sind am leichtesten auf Messen und von
Firmenvertretern zu erhalten. Auch sollte regelmäßig nach Artikeln in
Wirtschaftszeitungen über das jeweilige Unternehmen online gesucht werden.
Hierdurch wird aber immer noch wenig über zukünftige Produkte der
Konkurrenz zu erfahren sein. Deshalb sind regelmäßig Recherchen in
Patentdatenbanken zusätzlich durchzuführen. Sie lassen erkennen, welche
technische Entwicklung die Konkurrenz in der letzten Zeit durchführte. Auch
wenn Patentanmeldungen erst nach achtzehn Monaten und Gebrauchsmuster erst
nach ca. vier bis acht Monaten durch das Deutsche Patent- und Markenamt
veröffentlicht werden, so ist dies immer noch die früheste mögliche
Information, da die Berichte über neue technische Entwicklungen der
Konkurrenz in Fachzeitschriften und in der Wirtschaftpresse in der Regel
später erfolgen.
Zum Überwachen von
Unternehmen eines Produktbereichs werden Informationen über alle
Unternehmen gesucht, die einen bestimmten Produktbereich abdecken. Hier
können Verbände und Datenbanken der Wirtschaftszeitungen weiterhelfen. Sehr
gute Ergebnisse sind von Patentdatenbanken zu erwarten. In
Patentdatenbanken kann nach Produktbereichen gesucht werden, so daß alle Unternehmen erfaßt
werden, die in diesem Bereich tätig sind.
5.
Das Überwachen von Märkten im In- und Ausland
Wie sich der Markt auf
einem bestimmten Produktbereich im Inland entwickeln wird, kann von
Verbänden und Wirtschaftsinstituten nur unzureichend erfahren werden.
Ausländische Märkte lassen sich zu bestimmten Produktbereichen in Predicast-Datenbanken und in Patentdatenbanken
überwachen. Solche, die Wirtschaftzukunft vorhersagende Datenbanken,
bestehen in Deutschland nicht, und ausländische Predicast-Datenbanken
befassen sich zu wenig mit dem deutschen Markt. Damit verbleiben
Patentdatenbanken, die zu bestimmten Produktbereichen abgefragte werden können und verhältnismäßig früh Tendenzen und
Entwicklungen erkennen lassen. Darüber hinaus sollten aber auch Recherchen
online in Datenbanken durchgeführt werden, die deutsche und ausländische
Wirtschaftszeitungen und Fachliteratur enthalten.
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